Banner
Startseite    Rechtsanwälte    Rechtsgebiete    Kosten    Formulare    Korrespondenz    Impressum
  

Rechtsgebiete

Vorbemerkung

Die nachfolgend beschriebenen Rechtsbereiche stellen nur einen Ausschnitt unserer Berufstätigkeit dar. Dies schließt nicht aus, dass wir auch andere Rechtsbereiche sachgerecht betreuen. Sofern sich bei der ersten Kontaktaufnahme des Mandanten herausstellen sollte, dass das Rechtsproblem außerhalb unseres Beratungsspektrums liegt, empfehlen wir Ihnen eine/n Kollegen(in), die/der sich auf das jeweilige Gebiet spezialisiert hat.

Nachfolgend haben wir verschiedene Rechtsbereiche kurz umrissen:

   Bank u. Kapitalanlagerecht         Arbeitsrecht
   Ehe- und Familienrecht         Grundstücksrecht
   Erbrecht         Miet- und Wohnungseigentumsrecht
   Strafrecht         Verkehrsrecht


Bank u. Kapitalanlagerecht 

Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit Rechtsproblemen zwischen Bankkunden und Bankinstituten.

Dabei geht es u. a. um die Rückabwicklung von Darlehensverträgen und Fragestellungen um gewährte und verwertete Kreditsicherheiten sowie zum Sicherheitsmanagement.

Ein wichtiger Bereich ist zudem das Anlagerecht. Hierbei geht es um Fälle, in denen Banken oder Finanzdienstleister mangel- oder fehlerhafte Anlageberatung erbracht haben. Für die Anleger stellt sich dann die Frage, ob und gegen wen Ihnen Schadensersatz- oder Rückabwicklungsansprüche zustehen. Aktuell vertreten wir z. B. Anleger, die über Lehman Brothers Anlagen falsch aufgeklärt wurden.

» nach oben «


Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es umfasst neben dem Arbeitsvertragsrecht, das Arbeitsschutzrecht, das Tarifrecht und das Mitbestimmungsrecht.

Wir beraten umfassend sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Für Arbeitnehmer stellt sich häufig die essentielle Frage, wie man gegen Abmahnungen oder Kündigungen vorgeht. Wir beraten Sie, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind, welche Abfindungshöhe zu erzielen ist und auf welche Weise Nachteile beim Arbeitslosengeld vermieden werden können. Wir helfen auch bei Fragen zum Arbeitsvertrag, zum Beispiel dahingehend, inwieweit Vergütungsansprüche bei Überstunden bestehen oder welche Rechte Ihnen bei Teilzeitarbeit zustehen.

Arbeitgeber sollten zur Vermeidung rechtlicher Konflikte schon vor Begründung eines Arbeitsverhältnisses anwaltlichen Rat ersuchen. Der Arbeitsvertrag bietet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die es schon im Vorfeld zu überlegen gilt.
Wichtig ist auch, sich vor Aussprache von Kündigungen den objektiven Rat eines Anwalts zum Vorliegen der Kündigungsvoraussetzungen einzuholen, um spätere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

» nach oben «


Ehe- und Familienrecht

Kaum eine Rechtsmaterie betrifft den Einzelnen so direkt, wie das Ehe- und Familienrecht. Umso wichtiger ist es, dass für diese Bereiche die notwendigen Regelungen getroffen werden.

Wir beraten Sie über die rechtlichen Folgen einer Eheschließung und die Option eines Ehevertrages als eine Gestaltungsmöglichkeit, im Falle einer Scheidung ohne Streit auseinanderzugehen.

Anwaltlicher Rat ist insbesondere notwendig im Falle einer Trennung bzw. Scheidung. Neben menschlichen stehen nunmehr auch finanzielle und juristische Probleme. Gleich unmittelbar nach der Trennung entsteht ein erheblicher Gestaltungs- und Beratungsbedarf.
Damit Ihr Trennungswunsch nicht zu einem "Rosenkrieg" wird, beraten wir Sie über Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Ansprüche und sichern deren wirtschaftliche Durchsetzbarkeit. Wichtig sind dabei insbesondere Fragen des elterlichen Sorge- und Umgangsrechts sowie des Ehegatten- und Kindesunterhaltes. Ferner zu berücksichtigen sind Ansprüche auf Teilhabe an den während der Ehe erwirtschafteten Renten- und sonstigen Versorgungsrechten.

» nach oben «


Grundstücksrecht

Sowohl beim Erwerb als auch bei der Veräußerung eines Grundstücks können eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen auftreten. Zu berücksichtigen ist dabei, dass für Grundstücke besondere Regelungen wie z.B. bestimmte Formerfordernisse bei der Eigentumsübertragung zu beachten sind. Für den Rechtslaien kaum zu übersehen sind auch die öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit einem Grundstück. So treten häufig Probleme im Bereich der Wegemäßigen Erschließung und bei der Anbindung an öffentliche Trink- und Abwasseranlagen auf, wenn Beitragsbescheide festgesetzt werden.

Wir unterstützen Sie rechtlich u.a. bei Fragen der Abwicklung eines Grundstücks- oder Hauskaufs, der Belastung eines Grundstücks mit einer Hypothek, Grundschuld oder Grunddienstbarkeit, in Zwangsversteigerungsangelegenheiten oder bei Fragen zum Nachbarrecht.

Ebenso beraten wir Sie bei Problemen zum öffentlichen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie zu Fragen des Beitragsrechts.

» nach oben «


Erbrecht

Mit erbrechtlichen Fragen sollten sich zu gegebener Zeit sowohl der Erblasser als auch der Erbe auseinandersetzen:

Der Erblasser möchte, dass es nach seinem Tod keinen Streit unter den Erben gibt und jeder das erhält, was er ihnen zugedacht hat. Bevor der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen errichtet, sollte er sich über die gesetzliche Erbfolge informieren und überlegen, inwieweit er abweichende Regelungen treffen möchte. Die meisten Regelungen lassen sich in einem eigenhändigen Testament niederlegen. Bei der konkreten Ausgestaltung kann rechtzeitig eingeholter juristischer Rat aber spätere Probleme vermeiden.
Manchmal ist es auch sinnvoll, bestimmte Regelungen nicht erst in einem Testament zu treffen, sondern den späteren Erben schon zu Lebzeiten etwas mittels Schenkung zuzuwenden.

Der Erbe sieht sich in einer Situation, in der ihn der Verlust eines Angehörigen schwer belastet, mit einer Fülle praktischer und bürokratischer Schwierigkeiten konfrontiert. Dabei ergeben sich oft auch juristische Fragen, wie zum Beispiel: Kann ich noch über ein Konto verfügen? Was passiert mit dem bestehenden Mietvertrag des Erblassers? Soll ich das Erbe annehmen oder ausschlagen? Was ist zu tun, wenn der Erblasser schon zu Lebzeiten sein Hab und Gut verschenkt hat?

Oft gibt es auch Streitigkeiten zwischen mehreren Erben und Pflichtteilsberechtigten. Ein Rechtsanwalt kann in all diesen Fällen die Erben beraten und Konflikte vermeiden.

» nach oben «


Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Der wichtigste Bereich der Miete ist die Wohnraummiete. Im Rahmen der Wohnraummiete kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, z.B. ob die Mietsache einen Mangel aufweist, der zur Minderung berechtigt, ob die Betriebskostenabrechnung richtig ist oder ob eine Kündigung wirksam ausgesprochen wurde. Streitfragen treten auch bei Mieterhöhungen oder bei Auszug des Mieters zu Fragen der Wirksamkeit von Klauseln über Schönheitsreparaturen und über die Rückzahlung der Kaution auf.
Neben dem Wohnraummietrecht spielt auch das Gewerbemietrecht eine wichtige Rolle. Hier sind jedoch andere gesetzliche Regelungen als bei der Wohnraummiete zu beachten.

Das Wohnungseigentumsrecht dreht sich zwar ähnlich wie das Wohnraummietrecht um den Gegenstand der Wohnung. Die rechtlichen Probleme stehen hier aber im Zusammenhang mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Als Wohnungseigentümer ist man dabei zwingender Teil einer Gemeinschaft und muss seine eigenen Interessen mit denen der anderen Wohnungseigentümer abstimmen. Interessenkonflikte sind dabei nicht selten. Im Fokus stehen somit Fragen der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Eigentümergemeinschaft, einzelnen Wohnungseigentümern und dem Hausverwalter oder hinsichtlich Beschlussfassung und -anfechtung.

Wir beraten und vertreten Sie kompetent sowohl außergerichtich als auch gerichtlich zu Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.

» nach oben «


Strafrecht

Beschuldigter einer Straftat zu sein, kann leichter geschehen als viele von uns denken. Ein eskalierter Streit mit den Nachbarn kann schnell zu gegenseitigen Strafanzeigen führen. Bei einem zuviel getrunkenem Glas auf der Party und einer anschließenden Heimfahrt mit dem Auto ist auch schnell eine Straftat verwirklicht. Was tun, wenn man einer Straftat verdächtig ist?

Das Wichtigste ist, niemals vorschnell Erklärungen zur Sache gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft abzugeben. So geringfügig Ihnen die Angelegenheit auch erscheinen mag, Sie sollten immer berücksichtigen, dass sich eine einmal abgegebene Erklärung nur schwer widerrufen lässt. In der Aufregung und Drucksituation der Vernehmung kann es zudem leicht passieren, dass Sie sich in Widersprüche verstricken. Es ist immer sinnvoll, anwaltlichen Rat einzuholen. Ein Rechtsanwalt kann zum Beispiel Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Mit diesen Informationen ist dann eine sachgerechte Verteidigung möglich.

» nach oben «


Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrsrechts sind wir für unsere Mandanten in allen Fragen rund um den Straßenverkehr tätig.

Wir beraten Sie u.a. über die rechtlichen Folgen nach einem Verkehrsunfall (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Mietwagenkosten).

Wir vertreten Sie zudem in Widerspruchs- und Gerichtsverfahren gegen Verwarnungs- oder Bußgeldbescheide und übernehmen die Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr.
Wir gehen insbesondere gegen Führerscheinentzug und Fahrverbote vor. Ratsam ist es dabei, nicht vorschnell einen Bußgeldbescheid zu bezahlen oder gegen Sie verhängte Punkte zu akzeptieren. Wesentlich häufiger, als Sie es vielleicht für möglich halten, gelingt es, Fehler in polizeilichen Messverfahren, vor allem bei Geschwindigkeits- oder auch bei Alkoholmessungen aufzuzeigen.

» nach oben «
  
 
 

  © Webdesign by xiox.de