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Rechtsgebiete
Vorbemerkung
Die nachfolgend beschriebenen Rechtsbereiche stellen nur einen
Ausschnitt unserer Berufstätigkeit dar. Dies schließt nicht aus,
dass wir auch andere Rechtsbereiche sachgerecht betreuen.
Sofern sich bei der ersten Kontaktaufnahme des Mandanten herausstellen
sollte, dass das Rechtsproblem außerhalb unseres Beratungsspektrums
liegt, empfehlen wir Ihnen eine/n Kollegen(in), die/der sich auf
das jeweilige Gebiet spezialisiert hat.
Nachfolgend haben wir verschiedene Rechtsbereiche kurz umrissen:
Bank u. Kapitalanlagerecht
Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit Rechtsproblemen zwischen Bankkunden und Bankinstituten. Dabei
geht es u. a. um die Rückabwicklung von Darlehensverträgen und
Fragestellungen um gewährte und verwertete Kreditsicherheiten sowie zum
Sicherheitsmanagement. Ein wichtiger Bereich ist zudem das
Anlagerecht. Hierbei geht es um Fälle, in denen Banken oder
Finanzdienstleister mangel- oder fehlerhafte Anlageberatung erbracht
haben. Für die Anleger stellt sich dann die Frage, ob und gegen wen
Ihnen Schadensersatz- oder Rückabwicklungsansprüche zustehen. Aktuell
vertreten wir z. B. Anleger, die über Lehman Brothers Anlagen falsch
aufgeklärt wurden.
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Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und
Arbeitgebern. Es umfasst neben dem Arbeitsvertragsrecht,
das Arbeitsschutzrecht, das Tarifrecht und das Mitbestimmungsrecht.
Wir beraten umfassend sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Für Arbeitnehmer stellt sich häufig die essentielle Frage, wie man
gegen Abmahnungen oder Kündigungen vorgeht. Wir beraten Sie,
welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind, welche Abfindungshöhe
zu erzielen ist und auf welche Weise Nachteile beim Arbeitslosengeld
vermieden werden können. Wir helfen auch bei Fragen zum Arbeitsvertrag,
zum Beispiel dahingehend, inwieweit Vergütungsansprüche bei Überstunden
bestehen oder welche Rechte Ihnen bei Teilzeitarbeit zustehen.
Arbeitgeber sollten zur Vermeidung rechtlicher Konflikte schon vor
Begründung eines Arbeitsverhältnisses anwaltlichen Rat ersuchen.
Der Arbeitsvertrag bietet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die es
schon im Vorfeld zu überlegen gilt.
Wichtig ist auch, sich vor Aussprache von Kündigungen den objektiven
Rat eines Anwalts zum Vorliegen der Kündigungsvoraussetzungen
einzuholen, um spätere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
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Ehe- und Familienrecht
Kaum eine Rechtsmaterie betrifft den Einzelnen so direkt, wie das Ehe- und
Familienrecht. Umso wichtiger ist es, dass für diese Bereiche die
notwendigen Regelungen getroffen werden.
Wir beraten Sie über die rechtlichen Folgen einer Eheschließung und die
Option eines Ehevertrages als eine Gestaltungsmöglichkeit, im Falle einer
Scheidung ohne Streit auseinanderzugehen.
Anwaltlicher Rat ist insbesondere notwendig im Falle einer Trennung bzw.
Scheidung. Neben menschlichen stehen nunmehr auch finanzielle und
juristische Probleme. Gleich unmittelbar nach der Trennung entsteht
ein erheblicher Gestaltungs- und Beratungsbedarf.
Damit Ihr Trennungswunsch nicht zu einem "Rosenkrieg" wird, beraten wir
Sie über Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Ansprüche und sichern deren
wirtschaftliche Durchsetzbarkeit. Wichtig sind dabei insbesondere Fragen
des elterlichen Sorge- und Umgangsrechts sowie des Ehegatten- und
Kindesunterhaltes. Ferner zu berücksichtigen sind Ansprüche auf Teilhabe
an den während der Ehe erwirtschafteten Renten- und sonstigen Versorgungsrechten.
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Grundstücksrecht
Sowohl beim Erwerb als auch bei der Veräußerung eines Grundstücks
können eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen auftreten. Zu
berücksichtigen ist dabei, dass für Grundstücke besondere Regelungen
wie z.B. bestimmte Formerfordernisse bei der Eigentumsübertragung zu
beachten sind. Für den Rechtslaien kaum zu übersehen sind auch die
öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit einem
Grundstück. So treten häufig Probleme im Bereich der Wegemäßigen
Erschließung und bei der Anbindung an öffentliche Trink- und
Abwasseranlagen auf, wenn Beitragsbescheide festgesetzt werden.
Wir unterstützen Sie rechtlich u.a. bei Fragen der Abwicklung eines
Grundstücks- oder Hauskaufs, der Belastung eines Grundstücks mit einer
Hypothek, Grundschuld oder Grunddienstbarkeit, in
Zwangsversteigerungsangelegenheiten oder bei Fragen zum Nachbarrecht.
Ebenso beraten wir Sie bei Problemen zum öffentlichen Bauplanungs- und
Bauordnungsrecht sowie zu Fragen des Beitragsrechts.
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Erbrecht
Mit erbrechtlichen Fragen sollten sich zu gegebener Zeit sowohl der
Erblasser als auch der Erbe auseinandersetzen:
Der Erblasser möchte, dass es nach seinem Tod keinen Streit unter den
Erben gibt und jeder das erhält, was er ihnen zugedacht hat.
Bevor der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen errichtet,
sollte er sich über die gesetzliche Erbfolge informieren und überlegen,
inwieweit er abweichende Regelungen treffen möchte. Die meisten
Regelungen lassen sich in einem eigenhändigen Testament niederlegen.
Bei der konkreten Ausgestaltung kann rechtzeitig eingeholter
juristischer Rat aber spätere Probleme vermeiden.
Manchmal ist es auch sinnvoll, bestimmte Regelungen nicht erst in
einem Testament zu treffen, sondern den späteren Erben schon
zu Lebzeiten etwas mittels Schenkung zuzuwenden.
Der Erbe sieht sich in einer Situation, in der ihn der Verlust
eines Angehörigen schwer belastet, mit einer Fülle praktischer und
bürokratischer Schwierigkeiten konfrontiert. Dabei ergeben sich oft
auch juristische Fragen, wie zum Beispiel: Kann ich noch über ein
Konto verfügen? Was passiert mit dem bestehenden Mietvertrag des
Erblassers? Soll ich das Erbe annehmen oder ausschlagen? Was ist zu
tun, wenn der Erblasser schon zu Lebzeiten sein Hab und Gut verschenkt hat?
Oft gibt es auch Streitigkeiten zwischen mehreren Erben und
Pflichtteilsberechtigten. Ein Rechtsanwalt kann in all diesen Fällen
die Erben beraten und Konflikte vermeiden.
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Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Der wichtigste Bereich der Miete ist die Wohnraummiete. Im Rahmen der
Wohnraummiete kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Mieter und
Vermieter, z.B. ob die Mietsache einen Mangel aufweist, der zur
Minderung berechtigt, ob die Betriebskostenabrechnung richtig ist oder
ob eine Kündigung wirksam ausgesprochen wurde. Streitfragen treten auch
bei Mieterhöhungen oder bei Auszug des Mieters zu Fragen der
Wirksamkeit von Klauseln über Schönheitsreparaturen und über die
Rückzahlung der Kaution auf.
Neben dem Wohnraummietrecht spielt auch das Gewerbemietrecht eine
wichtige Rolle. Hier sind jedoch andere gesetzliche Regelungen als bei
der Wohnraummiete zu beachten.
Das Wohnungseigentumsrecht dreht sich zwar ähnlich wie das
Wohnraummietrecht um den Gegenstand der Wohnung. Die rechtlichen
Probleme stehen hier aber im Zusammenhang mit einer
Wohnungseigentümergemeinschaft. Als Wohnungseigentümer ist man dabei
zwingender Teil einer Gemeinschaft und muss seine eigenen Interessen
mit denen der anderen Wohnungseigentümer abstimmen. Interessenkonflikte
sind dabei nicht selten. Im Fokus stehen somit Fragen der Durchsetzung
von Ansprüchen gegenüber der Eigentümergemeinschaft, einzelnen
Wohnungseigentümern und dem Hausverwalter oder hinsichtlich
Beschlussfassung und -anfechtung.
Wir beraten und vertreten Sie kompetent sowohl außergerichtich als auch
gerichtlich zu Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.
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Strafrecht
Beschuldigter einer Straftat zu sein, kann leichter geschehen als
viele von uns denken. Ein eskalierter Streit mit den Nachbarn kann schnell
zu gegenseitigen Strafanzeigen führen. Bei einem zuviel getrunkenem
Glas auf der Party und einer anschließenden Heimfahrt mit dem Auto ist
auch schnell eine Straftat verwirklicht. Was tun, wenn man einer Straftat
verdächtig ist?
Das Wichtigste ist, niemals vorschnell Erklärungen zur Sache gegenüber
der Polizei oder der Staatsanwaltschaft abzugeben. So geringfügig Ihnen
die Angelegenheit auch erscheinen mag, Sie sollten immer berücksichtigen,
dass sich eine einmal abgegebene Erklärung nur schwer widerrufen lässt.
In der Aufregung und Drucksituation der Vernehmung kann es zudem leicht
passieren, dass Sie sich in Widersprüche verstricken. Es ist immer sinnvoll,
anwaltlichen Rat einzuholen. Ein Rechtsanwalt kann zum Beispiel Einsicht
in die Ermittlungsakte nehmen. Mit diesen Informationen ist dann eine
sachgerechte Verteidigung möglich.
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Verkehrsrecht
Im Bereich des Verkehrsrechts sind wir für unsere Mandanten in allen
Fragen rund um den Straßenverkehr tätig.
Wir beraten Sie u.a. über die rechtlichen Folgen nach einem Verkehrsunfall
(z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Mietwagenkosten).
Wir vertreten Sie zudem in Widerspruchs- und Gerichtsverfahren gegen
Verwarnungs- oder Bußgeldbescheide und übernehmen die Verteidigung gegen
den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr.
Wir gehen insbesondere gegen Führerscheinentzug und Fahrverbote vor.
Ratsam ist es dabei, nicht vorschnell einen Bußgeldbescheid zu bezahlen
oder gegen Sie verhängte Punkte zu akzeptieren. Wesentlich häufiger,
als Sie es vielleicht für möglich halten, gelingt es, Fehler in
polizeilichen Messverfahren, vor allem bei Geschwindigkeits- oder
auch bei Alkoholmessungen aufzuzeigen.
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